Die Anbieter und Betreiber von KI‑Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI‑Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI‑Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI‑Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind. Hierfür haben wir das Konzept der KI-Fachkraft entwickelt. Sie bauen im eigenen Unternehmen mit vertretbarem Zeitaufwand eine Koordination auf und haben Chancen und Risiken beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz im Griff. Denken Sie an die Folgen der Organisationshaftung. Mehr dazu finden Sie in unserem Hörbuch - Ratgeber - Der EU-AI-Act für kleine Unternehmen.
Mit anderen Worten, alle Personen, die regelmäßig mit KI-Anwendungen tätig werden, sind entsprechend zu qualifizieren ! Kommt es zu einem Schadenfall (z.B. Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO), wird mit Sicherheit ein entsprechender Nachweis gefordert.